Erweiterte Herstellerverantwortung: für Verpackungen Deutschland, EPR, Extended Producer Responsibility. Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, EU-Verordnung 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und zielt darauf ab, Verpackungsmüll zu reduzieren, das Recycling zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

LUCID Verpackungsregister.org  
Registrierungsnummer: DE5909430100995

Wir haben einen Vertrag mit:   Der Grüne Punkt 

Duales System Deutschland, Kundennummer 5754166


PDF Konformitätserklärung für Faltkarton

Wir versenden die Krautharken mit diesem Karton:

  • Brauner Faltkarton mit dem Innenmaß 1600 x 150 x 150 mm
  • Stabile Kartonagen aus brauner Wellpappe.
  • Dieser Karton ist theoretisch bis 20 Kg belastbar, je nach Einsatzzweck.
  • Einwellige Kartons sind optimal für leichte bis mittelschwere Güter.
  • Dieser Karton ist eine optimal schützende Verpackung.

Hersteller: IPS Karton.eu GmbH & Co. KG, Tuchmacherallee 6, 03130 Spremberg, Deutschland, https://www.karton.eu, Kontakt: info@karton.eu

Erklärung
Hiermit erklärt IPS Karton.eu GmbH & Co. KG als Hersteller/Erzeuger der betreffenden Verpackung, dass die Verpackungen gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) entwickelt, hergestellt und bewertet wurden, soweit die für die jeweilige Verpackung geltenden Bestimmungen anwendbar sind. Auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung verfügbaren Informationen erfüllen die Verpackungen die einschlägigen Anforderungen der PPWR, insbesondere hinsichtlich der geltenden Stoffbeschränkungen



Anfrage an Firma: https://www.mailboxde.com/ Halten Sie sich an die Verpackungsverordnung für Österreich?

Antwort vom 31.07.2025:

Sehr geehrte Herr Brandt,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verpflichtungen gemäß der österreichischen Verpackungsverordnung (VVO).
Unsere Firma Mailboxde.com GmbH tritt ausschließlich als Postdienstleister auf. Die Zustellung nach Österreich erfolgt ausschließlich auf Veranlassung der Empfänger in Österreich, nicht jedoch im Auftrag der Lieferanten (Absender) wie Ihnen.
Die Ware verbleibt somit im Rahmen eines gewöhnlichen Handelsgeschäfts zunächst in Deutschland (bis zur Übernahme durch uns) und wird anschließend auf Anweisung eines Dritten – des jeweiligen Empfängers – weitergeleitet. In diesem Zusammenhang gelten Sie nicht als Inverkehrbringer von Verpackungen in Österreich, und nach unserer rechtlichen Einschätzung besteht für Sie keine Verpflichtung zur Lizenzierung von Verpackungen in Österreich.
Dieses Ergebnis wird auch durch ein Rechtsgutachten der Kanzlei WBS.LEGAL, Köln bestätigt. Dort heißt es unter anderem:
„Da die Mandantin die Transportleistung ausschließlich auf Veranlassung des Empfängers erbringt, liegt kein Inverkehrsetzen im Sinne der VVO vor."

Daher bestätigen wir, dass für Ihr Unternehmen keine Registrierungs- oder Lizenzierungspflicht in Österreich besteht, sofern der Versand über unser System auf ausdrücklichen Wunsch des Empfängers in Österreich erfolgt.


Mit freundlichen Grüßen

Ondrej Krabs

Mailboxde.com GmbH
Sitz: Dresdner Str. 9, D-02763  Zittau



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